Familienbetrieb · Hutthurm, Niederbayern
Der Profi mit
Ecken und Kanten.
Wir formen Ihre Vision von Dach und Wand mit hochwertigem Trapezblech — produziert, geplant und beraten direkt aus dem Werk.
Fertigung
Direkt vom Hersteller — Trapezblech, Kantteile bis 5 m und Zubehör aus einer Hand.
Einsatzgebiet
Garage, Carport, Industriehalle — für jedes Bauvorhaben das passende Profil.
Beratung
Individuelle Kundenberatung und Serviceleistungen bis zur Lieferung ins Haus.
Handelspartner
Gelisteter Händler von ROMA-Dämmsystemen für Dach und Wand.
Unser Versprechen
Was wir Ihnen versprechen können
Farbseite nach oben
Produktion und Lieferung stets mit der Farbseite nach oben — für eine makellose Verlegung.
Beidseitig beschichtet
Polyesterlack an der Oberseite, Rückseitenschutzlack an der Unterseite — direkt vom Hersteller für Sie produziert.
0,75 mm Standard
Kratz- und schlagfestes Material, Stahlgüte S320GD, andere Stärken auf Anfrage, optionale Antikondensbeschichtung, professionelle Verarbeitung.
Rundum-Service
Vom Anhängerverleih bis zur Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.
Über uns
Ein Familienunternehmen mit Ecken und Kanten
Feuchter Trapezblechwerk GmbH ist ein Familienunternehmen, spezialisiert auf die Produktion und Planung von Dach- und Wandkonstruktionen aus Trapezblech.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes und hochwertiges Produktsortiment, inklusive jeglichem Zubehör — regional gefertigt und direkt ab Werk in Hutthurm.
Egal ob Garage, Carport oder Industriehalle: mit Trapezblech aus dem Hause Feuchter wird Ihr individuelles Bauvorhaben zum Erfolg.
Darüber hinaus sind wir gelisteter Händler von ROMA-Dämmsystemen und bieten Ihnen so auch passende Dämmlösungen für Dach und Wand aus einer Hand.
Geführt wird das Unternehmen von Walter und Markus Feuchter — mit einem offenen Ohr für jedes einzelne Bauvorhaben unserer Kunden.
Sortiment
Profile
Vier Profilgrößen für jedes Bauvorhaben — vom Dachüberstand der Gartenlaube bis zur Industriehalle.
Profil FP
18/76Profil FP
22/214Profil FP
35/207Profil FP
45/333Materialstärke: 0,75 mm Standard, andere Stärken auf Anfrage.
Farbpalette
Farben
Zehn RAL-Farbtöne und eine Holzoptik für Trapezblech und Kantteile — beständig lackiert, direkt ab Werk.
Bitte beachten Sie, dass die Farbe je nach Bildschirm abweichen kann.
„Formschön, vielseitig einsetzbar, haltbar, witterungsbeständig, preiswert — regional und direkt vom Hersteller.“
Sonderanfertigung
Kantteile
Wir produzieren Kantteile in individuellen Längen bis 5 Meter. Auch Sonderkantteile sind nach Ihren Maßen möglich.
Tropfkante
ZS 215 mm
Kehlblech
ZS 530 mm
Wandanschlussblech
ZS 415 mm
Firstblech
ZS 624 mm
Pultfirst
ZS 415 mm
Ortgang
ZS 415 mm
Schneefang
ZS 200 mm
Prallblech
ZS 225 mm
Rinneneinhangblech
ZS 225 mm
Alles aus einer Hand
Zubehör
Schrauben
Passend zu Ihrem Vorhaben, in allen gängigen Längen.
Dichtbänder
Für dauerhaft dichte Überlappungen und Anschlüsse.
Sickenfüller
Großer sowie kleiner Zahn, passend zum Profil.
Kalotten
Zur sauberen Abdeckung an Firstblechen.
Lichtplatten
Farblos, in 18/76 und 35/207, für natürliches Licht.
Zahnbleche
Großer und kleiner Zahn, für den sicheren Traufabschluss.
Handelspartner
Dämmsysteme von ROMA
Wir sind gelisteter Händler von ROMA-Dämmsystemen und ergänzen Ihr Trapezblech-Bauvorhaben um passende Isolationslösungen für Dach und Wand — vom Hersteller Romakowski, der unter dem Motto „Damit alles passt“ ein umfassendes Elementbausystem für Dach und Wand anbietet.
Wandpaneele
Dachpaneele
Kühl- und Tiefkühlhausbau
Paneele für Kühlzellen, individuelle Anwendungen sowie Umweltsimulations- und Prüfkammern.
Kontakt
Greifen wir's an.
+49 (0)8505-90795-50
Mo–Do 7:15–16:30, Fr 7:15–12:00 Uhr
info@trapezblechwerk.de
Wir antworten in der Regel werktags kurzfristig
Gewerbepark 4, 94116 Hutthurm
Route in Google Maps planen ↗
| Montag – Donnerstag | 7:15 – 16:30 Uhr |
| Freitag | 7:15 – 12:00 Uhr |
| Samstag / Sonntag | geschlossen |
| Sondertermine | auf Anfrage |
Anfrage
Angebot für Ihr Bauvorhaben
Garage, Carport oder Industriehalle — schreiben Sie uns Profil, Menge und Farbwunsch, und wir melden uns mit einem individuellen Angebot.
Direkt anrufenImpressum
Feuchter Trapezblechwerk GmbH
Gewerbepark 4
94116 Hutthurm
Telefon: 08505/90795-50 Telefax: 08505/90795-59 E-Mail: info@trapezblechwerk.de Geschäftsführer: Walter Feuchter, Markus Feuchter Registergericht: Amtsgericht Passau Steuernummer: DE314116767 Handelsregister B: HRB 10176
Vollständigkeit
Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben auf dieser Website wird keine Gewähr übernommen.
Urheberrechte
Alle Rechte für Texte, Grafiken und Javascripts liegen bei Feuchter, soweit nicht anders vermerkt. Jede Form der weiteren Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Feuchter.
Marken
Fremde, geschützte Warenzeichen und Marken wurden in der Regel nicht als solche kenntlich gemacht. Das Fehlen einer solchen Kennzeichnung bedeutet nicht, dass es sich um einen freien Namen im Sinne des Waren- und Markenzeichenrechts handelt.
Links
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Internetpräsenz und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Internetpräsenz angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese führen.
Hinweis gemäß Teledienstgesetz
Für Websites Dritter, auf die der Herausgeber durch so genannte Links verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Der Herausgeber ist für den Inhalt solcher Sites Dritter nicht verantwortlich. Des weiteren kann die Website des Herausgebers ohne dessen Wissen von anderen Websites mittels so genannter Links angelinkt werden. Der Herausgeber übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zur Parteigliederung des Herausgebers in Websites Dritter. Für fremde Inhalte ist der Herausgeber nur dann verantwortlich, wenn er von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen oder strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es dem Herausgeber technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Der Herausgeber ist nach dem Teledienstgesetz jedoch nicht verpflichtet, die fremden Inhalte ständig zu überprüfen. Sollten Sie Fragen oder Verstöße gegen das TDG auf unseren Seiten festgestellt haben, schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail. Bildquelle: https://www.efre-bayern.de/investitionen-in-wachstum-und-beschaeftigung/information-und-kommunikation/
Datenschutz
1. Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter Feuchter Trapezblechwerk GmbH, Gewerbepark 4, 94116 Hutthurm, E-Mail: info@trapezblechwerk.de, Tel.: +49-8505-90795-50 auf dieser Website (im folgenden "Angebot") auf. Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
2. Zugriffsdaten/ Server-Logfiles
Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
3. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
Es kann vorkommen, dass innerhalb dieses Onlineangebotes Inhalte Dritter, wie zum Beispiel Videos von YouTube, Kartenmaterial von Google-Maps, RSS-Feeds oder Grafiken von anderen Webseiten eingebunden werden. Dies setzt immer voraus, dass die Anbieter dieser Inhalte (nachfolgend bezeichnet als "Dritt-Anbieter") die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen. Denn ohne die IP-Adresse könnten sie die Inhalte nicht an den Browser des jeweiligen Nutzers senden. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Jedoch haben wir keinen Einfluss darauf, falls die Dritt-Anbieter die IP-Adresse z.B. für statistische Zwecke speichern. Soweit dies uns bekannt ist, klären wir die Nutzer darüber auf.
4. Information zu: Cookies
Cookies sind Textdateien welche automatisch bei dem Aufruf einer Webseite lokal auf der Festplatte des Besuchers abgelegt werden. Diese Internetpräsentation setzt Cookies ein, um das Angebot nutzerfreundlich und funktionaler zu machen. Auch sicherheitsrelevante Funktionen zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden durch den Einsatz von Cookies ermöglicht. Der Zweck besteht darin unser Onlineangebot bestmöglich für Sie anzupassen, Ihnen den Besuch so komfortabel wie möglich zu gestalten und die Navigation zu erleichtern. Diese Website folgt der Richtlinie (§96.Abs.3.TKG.05) zum Nutzerhinweis auf die Verwendung von Cookies und dem Datenschutz.
5. Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen
Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feuchter Trapezblechwerk GmbH (Fassung März 2018), wie auf der bisherigen Website veröffentlicht.
I. Vorbemerkung
1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Feuchter Trapezblechwerk GmbH (nachfolgend: „FEUCHTER“) einschließlich aller Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten unter Ausschluss entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers bzw. Kunden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Abänderung, Ergänzung oder Erweiterung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von FEUCHTER möglich. Die Annahme der Leistung oder Lieferung durch den Besteller bzw. Kunden gilt in jedem Fall als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FEUCHTER.
2. FEUCHTER ist berechtigt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Besteller bzw. Kunden zu ändern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jeweils in der neuesten Fassung, gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
3. Besteht zwischen FEUCHTER und dem Besteller bzw. Kunden eine Rahmenvereinbarung, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FEUCHTER sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.
4. Im Übrigen gelten die Angaben in den schriftlichen Angeboten und Auftragsbestätigungen von FEUCHTER.
II. Vertragsschluss
1. Die Angebote von FEUCHTER sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot und zu Lieferungen von FEUCHTER gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben stellen nur Annäherungswerte dar, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt werden. Stellt FEUCHTER dem Besteller bzw. Kunden Zeichnungen oder Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so verbleiben diese im Eigentum von FEUCHTER. An diesen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich FEUCHTER das Urheberrecht vor. Eine Weitergabe an Dritte sowie wiederholte Nutzung dieser Zeichnungen und Unterlagen außerhalb des Vertragsverhältnisses ist dem Besteller bzw. Kunden nicht gestattet. FEUCHTER ist nicht verpflichtet, die vom Besteller bzw. Kunden übermittelten Maße, Gewichte und sonstigen Angaben zu überprüfen.
2. Bestellungen des Bestellers bzw. Kunden sind für diesen verbindlich. Bestellungen, die als Angebot zum Vertragsschluss zu qualifizieren sind, kann FEUCHTER binnen zwei Wochen ab Eingang durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte bzw. Erbringung der bestellten Leistungen annehmen. Sofern von FEUCHTER keine anderweitige schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, gilt die Lieferung, Leistung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Ist der Besteller bzw. Kunde Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche Bestätigung von FEUCHTER maßgeblich, sofern der Besteller bzw. Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an FEUCHTER ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie FEUCHTER nicht innerhalb von drei Tagen zugegangen ist.
III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug
1. Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern nicht FEUCHTER eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Besteller bzw. Kunden sowie bei nicht rechtzeitiger Erbringung aller Vorleistungen des Bestellers bzw. Kunden verlängern sich die Liefertermine und -fristen entsprechend. Liefertermine und -fristen gelten als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Abschluss und das Ergebnis der Leistung dem Besteller bzw. Kunden mitgeteilt worden ist bzw. im Falle von Warenlieferungen der Liefergegenstand das Lager von FEUCHTER verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller bzw. Kunden mitgeteilt worden ist.
2. FEUCHTER ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, sofern diese dem Besteller bzw. Kunden zumutbar sind.
3. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an FEUCHTER oder in Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist bzw. verschiebt sich der Liefertermin angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind. Höhere Gewalt liegt auch bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und Aussperrungen im Betrieb von FEUCHTER oder bei den Vorlieferanten von FEUCHTER vor.
4. FEUCHTER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn ein Fixgeschäft im Sinne der Regelungen in §§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB, 376 HGB vorliegt oder der Verzug auf von FEUCHTER oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretender vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruht. Gleiches gilt, wenn sich der Besteller bzw. Kunde wegen des von FEUCHTER zu vertretenden Verzugs zu Recht auf den Wegfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung beruft. In diesem Fall ist die Haftung von FEUCHTER auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Verzug nicht auf vorsätzlicher Vertragsverletzung durch FEUCHTER bzw. dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruht. Liegt kein Vorsatz von FEUCHTER vor, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern der Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch FEUCHTER oder ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet FEUCHTER nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Ansonsten kann der Besteller bzw. Kunde im Falle eines von FEUCHTER zu vertretenden Verzugs unter Ausschluss weitergehender Schadensersatzansprüche für jede vollendete Woche des Verzugs 0,1 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Vertragswertes geltend machen.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet.
2. Soweit die Angaben in einer Fremdwährung erfolgen, wird der zum maßgeblichen Zeitpunkt aktuelle Umrechnungskurs in EURO angegeben. In diesem Fall darf FEUCHTER den in der Fremdwährung angegebenen Preis anpassen, soweit im Laufe der Vertragsdurchführung eine Abweichung des Umrechnungskurses von mehr als 5 % im Verhältnis zum Kurs bei Vertragsschluss eintritt.
3. Sollten sich die Herstellungskosten in den vier Monaten nach Vertragsschluss in einer ins Gewicht fallenden Weise nach oben oder nach unten verändern, ist FEUCHTER zu einer entsprechenden Änderung der Preise berechtigt. Dem Besteller bzw. Kunden steht in diesem Falle kein Rücktrittsrecht zu. Ist der Besteller bzw. Kunde Kaufmann bzw. Unternehmer, so sind Preisanpassungen auch vor Ablauf der Frist von vier Monaten zulässig, soweit FEUCHTER die Preiserhöhungen an Dritte weitergeben kann. Preiserhöhungen sind dabei auf den am Markt üblicherweise durchsetzbaren Preis beschränkt. In diesen Fällen steht dem Besteller bzw. Kunden nicht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
V. Zahlungen
1. Mangels besonderer Vereinbarung sind Rechnungen bei Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig und in bar zu entrichten. Andere Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum zu laufen. Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto von FEUCHTER maßgeblich.
2. Kommt der Besteller bzw. Kunde in Zahlungsverzug, ist FEUCHTER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt FEUCHTER vorbehalten.
3. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder in dem Falle, dass FEUCHTER nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit des Bestellers bzw. Kunden gefährdet ist, kann FEUCHTER nach ihrer Wahl für noch ausstehende Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen. Ferner ist FEUCHTER bei Zahlungsverzug des Bestellers bzw. Kunden berechtigt, ohne Verzicht auf ihre Ansprüche den Vertragsgegenstand, soweit er bereits an den Besteller bzw. Kunden geliefert wurde, bis zur vollen Befriedigung ihrer Forderungen wieder an sich zu nehmen. Sofern FEUCHTER bei Zahlungsverzug des Bestellers bzw. Kunden vom Vertrag zurücktreten sollte, hat der Besteller bzw. Kunde FEUCHTER neben einer angemessenen Entschädigung für die Benutzung des Vertragsgegenstandes jede auch unverschuldete Wertminderung zu ersetzen.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller bzw. Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder von FEUCHTER anerkannt wurden und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller bzw. Kunde nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI. Versand und Gefahrenübergang
1. Waren gelten als am Sitz von FEUCHTER oder einem sonstigen firmeneigenen Auslieferungslager geliefert. Versendungen werden nur auf Kosten und Gefahr des Bestellers bzw. Kunden vorgenommen.
2. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des unter Ziff. VI.1. genannten Ortes auf den Besteller bzw. Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen oder -leistungen erfolgen oder FEUCHTER noch andere Leistungen wie die Versandkosten oder die Anlieferung und Aufstellung oder die Inbetriebnahme übernommen hat. Der Besteller bzw. Kunde ist bei Abrufaufträgen grundsätzlich verpflichtet, die Waren innerhalb einer Frist von zwei Wochen abzurufen und abzunehmen. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die FEUCHTER nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit dem Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller bzw. Kunden über. Unbeschadet dessen ist FEUCHTER berechtigt, die durch verzögerten Abruf entstehenden Kosten, wie zum Beispiel Einlagerungskosten, in Rechnung zu stellen.
VII. Gewährleistung, Mängelrüge
1. Der Besteller bzw. Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen FEUCHTER gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt in der Regel eine Ausschlussfrist von drei Tagen ab Erhalt der Lieferung. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei verdeckten Mängeln. Diese sind jedoch nach Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen in §§ 377, 378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
2. Für Mängel der Lieferung haftet FEUCHTER unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:
2.1. Die Gewährleistungsfristen betragen bei neu hergestellten Produkten im Falle privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf entsprechend der gesetzlichen Bestimmung in § 474 BGB) ab Gefahrübergang 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung ab Gefahrübergang zwölf Monate.
2.2. Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungspflicht im Falle privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf entsprechend der gesetzlichen Bestimmung in § 474 BGB) ab Gefahrübergang zwölf Monate. Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Gegenstände werden in dem Zustand geliefert, im dem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Gewährleistung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Vertragsgegenstand nicht vor Vertragsschluss vom Besteller bzw. Kunden besichtigt worden ist, es sei denn, FEUCHTER hätte dem Besteller bzw. Kunden bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen. Der Ausschluss der Gewährleistung bei gebrauchten Produkten gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten von FEUCHTER oder auf einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Alle Teile, die einen innerhalb des Gewährleistungszeitraums auftretenden Sachmangel entsprechend den Bestimmungen Ziff. 2.1. und Ziff. 2.2. aufweisen, werden von FEUCHTER nach billigem Ermessen entweder nachgebessert oder neu geliefert. Die Feststellung derartiger Sachmängel ist FEUCHTER unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. FEUCHTER übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Aufstellung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und Wartung sowie fehlerhafte Abladung oder Lagerung des Vertragsgegenstandes entstanden sind oder auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen.
5. Stellt der Besteller bzw. Kunde einen Mangel fest, darf er den Vertragsgegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat FEUCHTER ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich vom Vorliegen eines Mangels zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. FEUCHTER sind im Regelfall mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zuzugestehen, bevor weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können. Räumt der Besteller bzw. Kunde FEUCHTER das Nacherfüllungsrecht im vorstehenden Umfang nicht ein, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr eines unverhältnismäßig großen Schadens oder falls FEUCHTER mit der Nacherfüllung in Verzug ist, hat der Besteller bzw. Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von FEUCHTER angemessenen Ersatz seiner hierdurch entstehenden Kosten zu verlangen. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn der Besteller bzw. Kunde oder ein Dritter von FEUCHTER nicht autorisierte Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten am Vertragsgegenstand vornimmt.
6. Transportschäden sind FEUCHTER innerhalb von maximal drei Tagen mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Besteller bzw. Kunde mit dem Frachtführer zu regeln und insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen.
VIII. Allgemeine Haftungsbeschränkung
1. FEUCHTER haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch FEUCHTER, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
2. FEUCHTER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schäden, die nicht von Ziff. VIII.1. umfasst werden und die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung oder Arglist von FEUCHTER, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Handeln von FEUCHTER, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
3. Soweit FEUCHTER bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile hiervon eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet FEUCHTER im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar dem Vertragsgegenstand anhaften, haftet FEUCHTER nur, wenn das Risiko eines derartigen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie umfasst sein sollte.
4. FEUCHTER haftet auch für Schäden, die durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht worden sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller bzw. Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf Schäden begrenzt, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind.
5. Eine weitergehende Haftung von FEUCHTER ist ungeachtet der rechtlichen Grundlage des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere für Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von FEUCHTER bei Verzug gemäß Ziff. III.4. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von FEUCHTER.
6. Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln des Vertragsgegenstandes verjähren binnen eines Jahres ab Lieferung des Vertragsgenstandes oder Fertigstellung des Werkes, sofern die Angestellten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von FEUCHTER nicht schuldhaft Leben, Körper oder Gesundheit verletzt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlich bestimmten Fristen.
7. Sollte der Vertragsgegenstand vom Besteller bzw. Kunden wegen eines Verschuldens von FEUCHTER aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Beratung oder Aufklärung oder schuldhafter Verletzung von sonstigen Nebenpflichten nicht vertragsgemäß verwendet werden können, gelten unter Ausschluss einer weitergehenden Haftung von FEUCHTER die vorstehenden Regelungen in Ziff. XIII.1. bis Ziff. VIII.6. entsprechend.
IX. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
1. FEUCHTER behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche von FEUCHTER gegen den Besteller bzw. Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers bzw. Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sowie bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers bzw. Kunden, ist FEUCHTER nach Mahnung zur Rücknahme des Vertragsgegenstandes berechtigt und der Besteller bzw. Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum ist der Besteller bzw. Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und FEUCHTER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
2. FEUCHTER ist berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten des Bestellers bzw. Kunden gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu versichern, sofern der Besteller bzw. Kunde nicht den Nachweis erbringt, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.
3. Der Besteller bzw. Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Dies gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf FEUCHTER übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller bzw. Kunde nicht berechtigt. Er darf insbesondere die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsweise übereignen.
4. Der Besteller bzw. Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt an FEUCHTER ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient der Sicherung von FEUCHTER nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
5. Zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf ist der Besteller bzw. Kunde auch nach der Abtretung der Forderungen an FEUCHTER ermächtigt. Die Befugnis von FEUCHTER, die Forderungen als Zessionarin selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. FEUCHTER verpflichtet sich, von einer Einziehung der Forderungen Abstand zu nehmen, solange der Besteller bzw. Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber FEUCHTER ordnungsgemäß nachkommt. FEUCHTER kann jedoch verlangen, dass der Besteller bzw. Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu dazugehörigen Unterlagen übermittelt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird durch den Besteller bzw. Kunden stets für FEUCHTER vorgenommen, so dass ein Eigentumserwerb des Bestellers bzw. Kunden nach Maßgabe von § 950 BGB ausgeschlossen ist. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht FEUCHTER gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt FEUCHTER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenstände. Werden Vorbehaltswaren von FEUCHTER mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und sind die anderen Gegenstände als Hauptsache anzusehen, gilt als vereinbart, dass der Besteller bzw. Kunde FEUCHTER anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit er Eigentümer der Hauptsache ist. Die aus der Verarbeitung oder Umbildung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die FEUCHTER nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers bzw. Kunden gegen den Käufer in Höhe des zwischen FEUCHTER und dem Besteller bzw. Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
7. FEUCHTER verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach entsprechenden Zahlungen des Bestellers bzw. Kunden auf dessen Anforderung freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen von FEUCHTER um mehr als 10 % übersteigt.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz von FEUCHTER, wenn der Besteller bzw. Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. FEUCHTER ist darüber hinaus berechtigt, den Besteller bzw. Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
2. Für das Vertragsverhältnis der Parteien einschließlich aller daraus entstehenden Ansprüche und Rechtsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN- Kaufrechts sowie sonstiger Rechtsvorschriften oder Konventionen und Usancen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die bestreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Bestellers bzw. Kunden ersetzt.
2. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformklausel gilt auch für rechtsgestaltende Willenserklärungen, wie Kündigungen und Rücktrittserklärungen. (Fassung März 2018)